Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
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Garantie
1. Geltungsbereich
Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf
Grundlage dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Von diesen Verkaufsbedingungen
abweichende
Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, auch wenn nicht
ausdrücklich
widersprochen wird.
Ist der Kunde Kaufmann gilt die Entgegennahme von
Lieferungen,
Teillieferungen oder Leistungen als Anerkennung unserer Allgemeinen
Geschäftsbedingungen,
auch wenn die Einkaufsbedingungen des Kunden dies ausschließen.
Zwischen uns und dem Kunden sind keine weiteren
Vereinbarungen
getroffen worden und mündliche Zusagen wurden nicht abgegeben.
2. Vertragsabschluss
Die Angebote sind unverbindlich, d.h. es handelt sich
nicht
um Vertragsanträge, sondern lediglich um unverbindliche
Aufforderungen
an den Kunden, seinerseits ein Angebot abzugeben. Solange dem Kunden
kein
Vertragsantrag gemacht wurde bzw. Projekt Opel einen Vertragsantrag
des
Kunden angenommen hat, bleibt der anderweitige Verkauf der Ware
vorbehalten.
3. Preise und Zahlung
a)
Sofern sich aus einer schriftlichen Vereinbarung nicht etwas anderes
ergibt,
ist der Kaufpreis entweder sofort in bar oder per EC - Karte zu
zahlen.
b) Sämtliche Preise verstehen sich ab unserem
Firmensitz
ohne Einbau / Montage, sofern nicht anders angegeben. Versenden wir
auf Wunsch
des Kunden die Ware, so werden Liefer- und Transportkosten gesondert
berechnet.
Angebote an Kaufleute verstehen sich stets zuzüglich der jeweils
gültigen gesetzlichen
Mehrwertsteuer.
c)
Die Annahme von Schecks erfolgt in jedem Fall nur erfüllungshalber.
Alle
tatsächlichen Einziehungsspesen werden dem Käufer berechnet.
4.
Zahlungsverzug, Zurückbehaltungsrechte, Aufrechnung
a)
Tritt beim Kunden eine Vermögensverschlechterung ein, die Zweifel an
seiner
Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit begründet, insbesondere
bei
Wechsel- und Scheckprotesten, Zahlungsverzug, Zahlungsrückständen
aus
anderen Lieferungen oder schleppender Zahlungsweise, so sind wir
vorbehaltlich
der uns sonst zustehenden Rechte berechtigt, Vorauskasse oder
Sicherheit
zu verlangen und unsere Leistungen bis zur Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung
zurückzubehalten und bei mangelnder Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung
vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. In jedem Fall werden
unsere
sämtlichen Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis sofort fällig. Dies
gilt
nicht, wenn der Kunde den Zahlungsrückstand nicht zu vertreten hat.
b)
Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf
demselben
Vertragsverhältnis beruht. Der Kunde kann nur mit Gegenforderungen
aufrechnen,
die entweder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
5.
Lieferung, Annahmeverzug
a)
Bei einer von uns nicht zu vertretenden Nichtbelieferung durch einen
Vorlieferanten
sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall
werden
wir den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Ware
informieren
und seine bereits erbrachten Gegenleistungen unverzüglich
zurückerstatten.
Lieferfristen und Termine sind nur dann verbindlich,
wenn wir
sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich gekennzeichnet haben.
Ist
der Kunde Kaufmann, so ist die Lieferfrist eingehalten, wenn bis zu
ihrem
Ablauf der Liefergegenstand unser Lager verlassen hat oder die
Versandbereitschaft
dem Kunden mitgeteilt ist.
b)
Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer,
außergewöhnlicher
und unverschuldeter Umstände, z. B. Betriebsstörungen durch Feuer,
Wasser
und ähnliche Umstände, Ausfall von Produktionsanlagen und Maschinen,
Streik
und Aussperrung, Mangel an Material, Energie,
Transportmöglichkeiten,
behördlichen Eingriffen (auch wenn sie bei unseren Lieferanten
eintreten)
verlängert sich, wenn wir an der rechtzeitigen Erfüllung unserer
Verpflichtungen
durch diese Umstände gehindert werden, die Lieferfrist um eine
angemessene
Zeit.
c) Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die
Erfüllung
sämtlicher Vertragspflichten des Kunden voraus.
d) Bei Nichtabholung einer vom Kunden
abzuholenden
Ware oder bei verweigerter Annahme sind wir berechtigt, nach
einmaliger schriftlicher
Aufforderung zur Abholung mit angemessener Frist die Erfüllung des
Vertrages
abzulehnen und Schadensersatz in Höhe von 15 % des Kaufpreises zu
verlangen.
Der Schadensbetrag kann höher oder niedriger angesetzt sein, wenn
eine Partei
einen höheren oder niedrigen Schaden nachweist.
e) Bei einem Auftrag hat der Kunde das
Fahrzeug, Gerät
oder Reparaturgut zum vorgesehenen Termin abzuholen. Erfolgt die
Abholung trotz
schriftlicher Aufforderung mit angemessener Frist nicht, hat der
Kunde den uns
durch die Nichtabholung entstandenen Schaden, insbesondere
entstandene Kosten
durch Lagerung, zu ersetzen.
6.
Gefahrenübergang
Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an diesen
versendet,
geht die Gefahr des Verlusts und der Verschlechterung der Ware auf
den Kunden
über, sobald die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst
zur Ausführung
des Versandes bestimmten Person oder Paketdienst übergeben ist. Dies
gilt unabhängig
davon, ob der Versand vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die
Frachtkosten
trägt. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die wir nicht zu
vertreten haben,
so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der
Versandbereitschaft auf den
Kunden über.
7. Verlängerter Eigentumsvorbehalt
a) Alle unsere Lieferungen und Leistungen
erfolgen
unter verlängertem Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann
auf den Kunden
über, wenn Projekt Opel mit allen Forderungen aus dem Liefervertrag
sowie solcher,
die im Zusammenhang mit dem Kaufobjekt oder der Leistung stehen,
befriedigt
worden ist. Ist der Kunde Kaufmann, so geht das Eigentum auf ihn
über, wenn
er seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit
uns getilgt
hat.
b) Bei Zahlung mit Scheck geht das Eigentum
erst mit
der Einlösung des Schecks über. Mit Zahlungen wird grundsätzlich die
älteste
Schuld getilgt, auch bei anders lautendem Buchungsbetreff des
Kunden.
c)
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen
Dritter hat der Kunde uns unverzüglich schriftlich zu
benachrichtigen.
d) Ein Weiterverkauf ist nur im Rahmen eines
ordnungsgemäßen
Geschäftsganges gestattet. Für den Fall des Weiterverkaufs von
Vorbehaltsware
tritt der Kunde bereits jetzt seine Forderungen gegen den Erwerber
in
Höhe des uns zustehenden Kaufpreisanspruchs an uns ab und zwar
unabhängig
davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft
worden
ist. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Kunde auch nach deren
Abtretung
ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen,
bleibt
hiervon unberührt; jedoch werden wir die Forderung nicht einziehen,
solange
der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und
nicht
in Zahlungsverzug ist und insbesondere
kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist
oder
Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, können wir
verlangen,
dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner
bekannt
gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die
dazugehörigen
Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung
mitteilt.
e) Eine etwaige Be- oder Verarbeitung oder
Umbildung der Kaufsache durch den
Kunden erfolgt stets für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB
ohne
uns zu verpflichten. In diesem Fall setzt sich das
Anwartschaftsrecht
an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Bei Verarbeitung
oder Verbindung mit anderen Waren entsteht für
uns grundsätzlich ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache und zwar
bei
Verarbeitung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert
der
neuen Sache, bei Verbindung im Verhältnis der Vorbehaltsware zum
Wert
der anderen Waren. Sollte der Kunde Alleineigentümer werden, räumt
er
uns bereits jetzt das Miteigentum im Verhältnis
der genannten Werte ein und verwahrt die Sache unentgeltlich für
uns.
Werden die durch Verarbeitung oder Verbindung entstandenen Waren
weiterveräußert,
so gilt die vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der
Vorbehaltsware.
f)
Ist der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise im Verzug,
stellt
er seine Zahlungen ein oder ergeben sich sonst berechtigte Zweifel
an
seiner Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit, so ist er nicht
mehr
berechtigt, über die Ware zu verfügen.
Wir können in einem solchen Fall die
Einziehungsbefugnis des Kunden gegenüber dem Warenempfänger
widerrufen.
Wir sind dann berechtigt, Auskunft über die Warenempfänger zu
verlangen,
diese vom Übergang der Forderung auf uns zu benachrichtigen und die
Forderungen
des Kunden gegen die Warenempfänger einzuziehen.
g)
Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns nach diesen
Bestimmungen
zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20%
übersteigt,
werden wir auf Wunsch des Kunden einen angemessenen Teil der
Sicherungsrechte
freigeben.
h)
Im Verkehr mit Unternehmern ist die während der Dauer des
Eigentumsvorbehalts
in unserem Eigentum stehende Ware vom Kunden gegen Feuer, Wasser,
Diebstahl
und Einbruchdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser
Versicherung
werden an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an.
8.
Gewährleistung
a) Wird eine
gebrauchte Sache verkauft, verjähren die Ansprüche des Kunden wegen
Mängeln
an der Sache in einem Jahr ab Übergabe an den Kunden, sofern es sich
um
einen Verbrauchsgüterkauf handelt. Handelt der Kunde bei dem Kauf in
Ausübung
seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit, so ist
eine
Haftung für Sachmängel beim Verkauf gebrauchter Sachen
ausgeschlossen
und beim Verkauf neuer Sachen auf ein Jahr begrenzt.
Im Übrigen richten sich die Ansprüche des Käufers
wegen Mängeln
an der Kaufsache nach den gesetzlichen Regelungen innerhalb der
gesetzlichen
Fristen, soweit sich aus dem Nachstehenden nichts anderes ergibt.
b)
Ansprüche auf Gewährleistung sind ausgeschlossen, wenn der Kunde
offensichtliche
Mängel nicht innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe gerügt hat. Die
Kaufleute
betreffenden Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB bleiben
hiervon
unberührt.
c)
Der Ersatzanspruch für einen Schaden, der auf einer grob
fahrlässigen
Vertragsverletzung durch uns oder auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen
Vertragsverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen
beruht, wird durch diese Bestimmung nicht ausgeschlossen.
d)
Mängelansprüche bestehen nicht bei natürlicher Abnutzung oder
Verschleiß
sowie bei Schäden, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger
Behandlung
entstehen. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäß
Instandsetzungsarbeiten
oder Änderungen vorgenommen, bestehen für diese und die daraus
entstehenden
Folgen ebenfalls keine Haftungsansprüche.
e)
Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist
grundsätzlich
ausgeschlossen. Verkauft der Kunde die von uns gelieferten Artikel
an
Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen
bzw.
vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf uns zu verweisen.
f)
Ist der Kunde Kaufmann, berühren Mängelrügen die Fälligkeit des
Kaufpreisanspruches
nicht, es sei denn, ihre Berechtigung ist durch uns schriftlich
anerkannt
oder rechtskräftig festgestellt.
g)
Bei Software gelten die einschränkenden Lizenz- und
Gewährleistungsbestimmungen
des jeweiligen Herstellers.
h)
Erwirbt der Kunde in einem Vertrag mehrere Leistungen, Geräte oder
erwirbt
er ein System aus mehreren Geräten, so wird mit Erteilung des
Auftrags
vereinbart, dass ein Anspruch auf Minderung oder Rücktritt
grundsätzlich
nur für das einzelne, von Mängeln betroffene Gerät, nicht aber für
alle
Geräte oder das gesamte System besteht, es sei denn, die Geräte sind
als
zusammengehörend verkauft worden und das mangelhafte Gerät kann
nicht
ohne Nachteil für den Kunden von den übrigen getrennt werden.
9.
Garantie, Abwicklung von Fremdgarantien
a) Die Garantiezeit auf Änderungen der
Motronic,
Updates und den Ladeluftkühler beträgt 36 Monate. Des
Weiteren
gewähren wir bei Neufahrzeugen eine 24-monatige Garantie auf den
Motor,
parallel zur Herstellergarantie oder bis zu einer
Maximallaufleistung von 100.000 km
gewährt. Bei Gebrauchtfahrzeugen gilt die Garantie 6 Monate
oder bis 20.000 km Laufleistung ab Abholung Hiervon unberührt
bleiben Schäden
aus 8. b) bis c).
b) Wird dem Kunden über die gesetzlichen
Gewährleistungsrechte
hinaus eine Garantie gewährt, so kann er vorbehaltlich einer
anderweitigen schriftlichen
Zusage aus dieser Garantie keine Ansprüche auf Rücktritt, Minderung
oder Schadensersatz
herleiten sondern nur Ansprüche auf Nachbesserung. Auch kann er
hieraus keinen
Anspruch auf kostenlosen Austausch gegen Neuware oder auf
Ersatzgeräte für die
Zeit der Reparaturdauer herleiten. Die Garantiefrist beginnt mit der
Übergabe
der Ware an den Kunden und wird durch Nachbesserung nicht
unterbrochen oder
gehemmt. Ohnehin bestehende gesetzliche Ansprüche werden durch diese
Regelung
nicht eingeschränkt.
c) Der Kunde hat keinen Anspruch auf
Schadensersatz
für Kosten von Ersatzfahrzeugen während eines Defekts.
10. Erfüllung von Garantie- und
Gewährleistungsansprüchen
Garantie- und Gewährleistungsansprüche
werden ausschließlich
bei der Projekt Opel GmbH, Staatsstr. 40, 83059 Kolbermoor
erfüllt. Für
den Transport von Teilen oder des gesamten Fahrzeuges ist der Kunde
verantwortlich.
11.
Schadensersatz
Über die Gewährleistungsrechte
hinausgehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchen
Rechtsgründen
– sind ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden,
die nicht
am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir
nicht
für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.
Vorstehende
Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf
Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit beruht oder sich unsere Ersatzpflicht aus
dem
Produkthaftungsgesetz ergibt. Sie gilt auch nicht bei
Körperschäden.
Sofern wir fahrlässig eine Kardinalpflicht oder eine
vertragwesentliche
Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht auf den
vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden begrenzt.
12. Gerichtsstand und Rechtswahl
a) Ist der Kunde Kaufmann, juristische
Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches
Sondervermögen
oder hat er seinen Sitz im Ausland, so wird als Erfüllungsort
für
Zahlung und Lieferung sowie als Gerichtsstand unser Firmensitz
vereinbart,
mit der Maßgabe, dass wir auch berechtigt sind, am Ort des Kunden zu
klagen.
b) Es gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Die Bestimmungen des einheitlichen Kaufgesetzes und des
UNCITRAL-Kaufrechts
gelten zwischen uns und dem Kunden nicht.
13. Änderungen und Nebenabreden
Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden
bedürfen zur ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt für
den
Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.