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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) /
Garantie

 

1. Geltungsbereich

Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Von diesen Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, auch wenn nicht ausdrücklich widersprochen wird.

Ist der Kunde Kaufmann gilt die Entgegennahme von Lieferungen, Teillieferungen oder Leistungen als Anerkennung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch wenn die Einkaufsbedingungen des Kunden dies ausschließen.

Zwischen uns und dem Kunden sind keine weiteren Vereinbarungen getroffen worden und mündliche Zusagen wurden nicht abgegeben.

2. Vertragsabschluss

Die Angebote sind unverbindlich, d.h. es handelt sich nicht um Vertragsanträge, sondern lediglich um unverbindliche Aufforderungen an den Kunden, seinerseits ein Angebot abzugeben. Solange dem Kunden kein Vertragsantrag gemacht wurde bzw. Projekt Opel einen Vertragsantrag des Kunden angenommen hat, bleibt der anderweitige Verkauf der Ware vorbehalten.

 
3. Preise und Zahlung 

a) Sofern sich aus einer schriftlichen Vereinbarung nicht etwas anderes ergibt, ist der Kaufpreis entweder sofort in bar oder per EC - Karte zu zahlen.

b) Sämtliche Preise verstehen sich ab unserem Firmensitz ohne Einbau / Montage, sofern nicht anders angegeben. Versenden wir auf Wunsch des Kunden die Ware, so werden Liefer- und Transportkosten gesondert berechnet. Angebote an Kaufleute verstehen sich stets zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

c) Die Annahme von Schecks erfolgt in jedem Fall nur erfüllungshalber. Alle tatsächlichen Einziehungsspesen werden dem Käufer berechnet.

4. Zahlungsverzug, Zurückbehaltungsrechte, Aufrechnung

a) Tritt beim Kunden eine Vermögensverschlechterung ein, die Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit begründet, insbesondere bei Wechsel- und Scheckprotesten, Zahlungsverzug, Zahlungsrückständen aus anderen Lieferungen oder schleppender Zahlungsweise, so sind wir vorbehaltlich der uns sonst zustehenden Rechte berechtigt, Vorauskasse oder Sicherheit zu verlangen und unsere Leistungen bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zurückzubehalten und bei mangelnder Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. In jedem Fall werden unsere sämtlichen Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis sofort fällig. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Zahlungsrückstand nicht zu vertreten hat.

b) Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Kunde kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die entweder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
 
5. Lieferung, Annahmeverzug

a) Bei einer von uns nicht zu vertretenden Nichtbelieferung durch einen Vorlieferanten sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden wir den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Ware informieren und seine bereits erbrachten Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten.

Lieferfristen und Termine sind nur dann verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich gekennzeichnet haben. Ist der Kunde Kaufmann, so ist die Lieferfrist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt ist.

b) Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, z. B. Betriebsstörungen durch Feuer, Wasser und ähnliche Umstände, Ausfall von Produktionsanlagen und Maschinen, Streik und Aussperrung, Mangel an Material, Energie, Transportmöglichkeiten, behördlichen Eingriffen (auch wenn sie bei unseren Lieferanten eintreten) verlängert sich, wenn wir an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtungen durch diese Umstände gehindert werden, die Lieferfrist um eine angemessene Zeit.

c) Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung sämtlicher Vertragspflichten des Kunden voraus.

d) Bei Nichtabholung einer vom Kunden abzuholenden Ware oder bei verweigerter Annahme sind wir berechtigt, nach einmaliger schriftlicher Aufforderung zur Abholung mit angemessener Frist die Erfüllung des Vertrages abzulehnen und Schadensersatz in Höhe von 15 % des Kaufpreises zu verlangen. Der Schadensbetrag kann höher oder niedriger angesetzt sein, wenn eine Partei einen höheren oder niedrigen Schaden nachweist.

e) Bei einem Auftrag hat der Kunde das Fahrzeug, Gerät oder Reparaturgut zum vorgesehenen Termin abzuholen. Erfolgt die Abholung trotz schriftlicher Aufforderung mit angemessener Frist nicht, hat der Kunde den uns durch die Nichtabholung entstandenen Schaden, insbesondere entstandene Kosten durch Lagerung, zu ersetzen.

6. Gefahrenübergang

Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an diesen versendet, geht die Gefahr des Verlusts und der Verschlechterung der Ware auf den Kunden über, sobald die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung des Versandes bestimmten Person oder Paketdienst übergeben ist. Dies gilt unabhängig davon, ob der Versand vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Frachtkosten trägt. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

7. Verlängerter Eigentumsvorbehalt

a) Alle unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen unter verlängertem Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden über, wenn Projekt Opel mit allen Forderungen aus dem Liefervertrag sowie solcher, die im Zusammenhang mit dem Kaufobjekt oder der Leistung stehen, befriedigt worden ist. Ist der Kunde Kaufmann, so geht das Eigentum auf ihn über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit uns getilgt hat.

b) Bei Zahlung mit Scheck geht das Eigentum erst mit der Einlösung des Schecks über. Mit Zahlungen wird grundsätzlich die älteste Schuld getilgt, auch bei anders lautendem Buchungsbetreff des Kunden.

c) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

d) Ein Weiterverkauf ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet. Für den Fall des Weiterverkaufs von Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt seine Forderungen gegen den Erwerber in Höhe des uns zustehenden Kaufpreisanspruchs an uns ab und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Kunde auch nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch werden wir die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

e) Eine etwaige Be- oder Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden erfolgt stets für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB ohne uns zu verpflichten. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Bei Verarbeitung oder Verbindung mit anderen Waren entsteht für uns grundsätzlich ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache und zwar bei Verarbeitung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache, bei Verbindung im Verhältnis der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren. Sollte der Kunde Alleineigentümer werden, räumt er uns bereits jetzt das Miteigentum im Verhältnis der genannten Werte ein und verwahrt die Sache unentgeltlich für uns. Werden die durch Verarbeitung oder Verbindung entstandenen Waren weiterveräußert, so gilt die vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware.

f) Ist der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise im Verzug, stellt er seine Zahlungen ein oder ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit, so ist er nicht mehr berechtigt, über die Ware zu verfügen.

Wir können in einem solchen Fall die Einziehungsbefugnis des Kunden gegenüber dem Warenempfänger widerrufen. Wir sind dann berechtigt, Auskunft über die Warenempfänger zu verlangen, diese vom Übergang der Forderung auf uns zu benachrichtigen und die Forderungen des Kunden gegen die Warenempfänger einzuziehen.

g) Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns nach diesen Bestimmungen zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20% übersteigt, werden wir auf Wunsch des Kunden einen angemessenen Teil der Sicherungsrechte freigeben.

h) Im Verkehr mit Unternehmern ist die während der Dauer des Eigentumsvorbehalts in unserem Eigentum stehende Ware vom Kunden gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an.

8. Gewährleistung 

a) Wird eine gebrauchte Sache verkauft, verjähren die Ansprüche des Kunden wegen Mängeln an der Sache in einem Jahr ab Übergabe an den Kunden, sofern es sich um einen Verbrauchsgüterkauf handelt. Handelt der Kunde bei dem Kauf in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit, so ist eine Haftung für Sachmängel beim Verkauf gebrauchter Sachen ausgeschlossen und beim Verkauf neuer Sachen auf ein Jahr begrenzt. 

Im Übrigen richten sich die Ansprüche des Käufers wegen Mängeln an der Kaufsache nach den gesetzlichen Regelungen innerhalb der gesetzlichen Fristen, soweit sich aus dem Nachstehenden nichts anderes ergibt.

b) Ansprüche auf Gewährleistung sind ausgeschlossen, wenn der Kunde offensichtliche Mängel nicht innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe gerügt hat. Die Kaufleute betreffenden Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB bleiben hiervon unberührt.

c) Der Ersatzanspruch für einen Schaden, der auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch uns oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht, wird durch diese Bestimmung nicht ausgeschlossen.

d) Mängelansprüche bestehen nicht bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß sowie bei Schäden, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstehen. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Haftungsansprüche.

e) Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist grundsätzlich ausgeschlossen. Verkauft der Kunde die von uns gelieferten Artikel an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen bzw. vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf uns zu verweisen.

f) Ist der Kunde Kaufmann, berühren Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, ihre Berechtigung ist durch uns schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.

g) Bei Software gelten die einschränkenden Lizenz- und Gewährleistungsbestimmungen des jeweiligen Herstellers.

h) Erwirbt der Kunde in einem Vertrag mehrere Leistungen, Geräte oder erwirbt er ein System aus mehreren Geräten, so wird mit Erteilung des Auftrags vereinbart, dass ein Anspruch auf Minderung oder Rücktritt grundsätzlich nur für das einzelne, von Mängeln betroffene Gerät, nicht aber für alle Geräte oder das gesamte System besteht, es sei denn, die Geräte sind als zusammengehörend verkauft worden und das mangelhafte Gerät kann nicht ohne Nachteil für den Kunden von den übrigen getrennt werden.

9. Garantie, Abwicklung von Fremdgarantien

a) Die Garantiezeit auf Änderungen der Motronic, Updates und den Ladeluftkühler beträgt 36 Monate. Des Weiteren gewähren wir bei Neufahrzeugen eine 24-monatige Garantie auf den Motor, parallel zur Herstellergarantie oder bis zu einer Maximallaufleistung von 100.000 km gewährt. Bei Gebrauchtfahrzeugen gilt die Garantie 6 Monate oder bis 20.000 km Laufleistung ab Abholung Hiervon unberührt bleiben Schäden aus 8. b) bis c).

b) Wird dem Kunden über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hinaus eine Garantie gewährt, so kann er vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Zusage aus dieser Garantie keine Ansprüche auf Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz herleiten sondern nur Ansprüche auf Nachbesserung. Auch kann er hieraus keinen Anspruch auf kostenlosen Austausch gegen Neuware oder auf Ersatzgeräte für die Zeit der Reparaturdauer herleiten. Die Garantiefrist beginnt mit der Übergabe der Ware an den Kunden und wird durch Nachbesserung nicht unterbrochen oder gehemmt. Ohnehin bestehende gesetzliche Ansprüche werden durch diese Regelung nicht eingeschränkt.

c) Der Kunde hat keinen Anspruch auf Schadensersatz für Kosten von Ersatzfahrzeugen während eines Defekts.

10. Erfüllung von Garantie- und Gewährleistungsansprüchen

Garantie- und Gewährleistungsansprüche werden ausschließlich bei der Projekt Opel GmbH, Staatsstr. 40, 83059 Kolbermoor erfüllt. Für den Transport von Teilen oder des gesamten Fahrzeuges ist der Kunde verantwortlich.

11. Schadensersatz

Über die Gewährleistungsrechte hinausgehende  Ansprüche des Kunden – gleich aus welchen Rechtsgründen – sind ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder sich unsere Ersatzpflicht aus dem Produkthaftungsgesetz ergibt. Sie gilt auch nicht bei Körperschäden. Sofern wir fahrlässig eine Kardinalpflicht oder eine vertragwesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

12. Gerichtsstand und Rechtswahl

a) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen oder hat er seinen Sitz im Ausland, so wird  als Erfüllungsort für Zahlung und Lieferung sowie als Gerichtsstand unser Firmensitz vereinbart, mit der Maßgabe, dass wir auch berechtigt sind, am Ort des Kunden zu klagen.

b) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des einheitlichen Kaufgesetzes und des UNCITRAL-Kaufrechts gelten zwischen uns und dem Kunden nicht.

13. Änderungen und Nebenabreden

Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen zur ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.

 
     

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